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COVID-19 SCHUTZ- UND HYGIENEKONZEPT

Grundprinzipien und Ziele

des Konzepts sind die Einhaltung des behördlichen Regelsets zum Infektionsschutz (Anweisungen des Robert Koch-Instituts und der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung – SARS-CoV-2-EindmaßnV).

Vorbetrachtung, Gegebenheiten

Es findet ausschließlich Einzel- oder Zweiergruppenunterricht statt. Es befinden sich immer nur maximal drei Personen in einem Unterrichtsraum (Lehrkraft und max. zwei Schüler). Die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5m ist ohne weiteres möglich.

 

Erforderliche Maßnahmen

 

1. Abstandsregeln

  • In allen Räumlichkeiten muss jederzeit ein Mindestabstand von 1,5m zwischen allen Personen eingehalten werden.

  • In den Gesangskursen muss der Mindestabstand 2,5m betragen.

  • Schüler warten vor ihrem Termin draußen.

 

2. Testpflicht

  • Es besteht die sogenannte Testpflicht für alle Schüler. Vor dem Unterricht muss sich der Schüler beim Lehrer mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Test ausweisen (nicht älter als 24h). Alternativ reicht ein Nachweis über die vollständige Genesung nach einer Coviderkrankung (nicht älter als 6 Monate) oder ein Impfausweis aus dem hervorgeht, dass die Person vor mehr als 14 Tagen vollständig gegen Covid geimpft wurde. Dies gilt auch für die Lehrer selbst.

 

3. Händedesinfektion

  • Die Schüler werden aufgefordert, beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten ihre Hände zu desinfizieren.

  • Die Lehrerinnen und Lehrer werden aufgefordert bei jedem Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten ihre Hände zu desinfizieren.

  • Desinfektionsmittel befindet sich am Ein- und Ausgang, sowie im Badezimmer.

 

4. Maskenpflicht

  • Die Schüler und Lehrer werden aufgefordert, beim Betreten der Räumlichkeiten und in allen allgemein zugänglichen Teilen des Gebäudes eine medizinische Maske zu tragen.

  • Dies ist während des Unterrichts nicht notwendig, sofern sie sich unter Einhaltung des Mindestabstands auf ihrem festen Platz befinden.

 

5. Desinfektion der Räumlichkeiten

  • Türklinken, Notenständer und sonstige häufig benutzte Gegenstände werden nach jedem Schüler desinfiziert bzw. ausschließlich von der Lehrkraft berührt.

 

6. Benutzung der Instrumente

  • Die zeitgleiche gemeinsame Benutzung eines Instruments ist für die Zeit der Pandemie ausgeschlossen. Insbesondere beim Klavierunterricht wird auf den erforderlichen Mindestabstand hingewiesen. Die Unterrichtsmethodik und/oder Anzahl bereitgestellter Instrumente ist diesen Gegebenheiten angepasst.

 

7. Unterrichtskoordination

  • Der Unterricht ist so koordiniert, dass die Anzahl der Wartenden auf ein Minimum begrenzt ist.

 

8. Lüftung der Unterrichtsräume

  • Nach jeder Unterrichtseinheit lüften die Lehrer den jeweiligen Unterrichtsraum ausgiebig.

 

9. Zutrittsverweigerung

  • Keinen Zutritt zu den Räumlichkeiten der Musikschule haben Schüler und Lehrer mit Krankheitssymptomen jeglicher Art.

 

10. Angebot alternativer Unterrichtsformen

  • Onlineunterricht wird weiterhin alternativ angeboten.

  • Lehrer und Schüler sind frei in ihrer Entscheidung auf diese Form des Unterrichts zuzugreifen, um räumliche Nähe zu vermeiden.

 

11. Belehrung

  • Die Lehrkräfte sind über die oben genannten Hygienemaßnahmen belehrt.

Dieses Hygienekonzepts ist in den Räumlichkeiten sowie auf der Webseite unter https://www.aio-musikschule.de/corona-musikschule-berlin veröffentlicht.

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